I. INHALT               

I.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden auf Grundlage von Art. 298, Ziff. 1 des Handelsgesetzes von ZIZITO BG EOOD, mit UIC 205656590, mit Sitz und Anschrift der Geschäftsführung in Sofia, Postleitzahl 1303, Stefan Stambolov 1, im Folgenden kurz „VERKÄUFER“ genannt, verfasst.          

I.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kaufverträge auf dem Gebiet der Republik Bulgarien, die zwischen dem VERKÄUFER einerseits und einer natürlichen oder juristischen Person in seiner Eigenschaft als „KÄUFER“ andererseits, geschlossen werden.          

I.3. Die Parteien der Verträge, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, sind der Verkäufer und der Käufer (nachfolgend gemeinsam als „PARTEIEN“ und getrennt als „PARTEI“ bezeichnet). Der Käufer darf seine Verpflichtungen aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht auf einen Dritten übertragen, es sei denn, dieser ist sein Gesamtrechtsnachfolger.          

I.4. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.          

 

II. DEFINITIONEN            

II.1. Alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung:        

a. "Waren " sind Waren, die in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Normen und der Verordnung über die grundlegenden Anforderungen und die Konformitätsbewertung von Spielzeug, das zum Spielen oder für andere Zwecke von Kindern unter 14 Jahren bestimmt ist, sowie andere Waren (Baby Produkte, Bio-Produkte, Kosmetika und Tee), die vom Verkäufer zum Verkauf in die Europäische Union importiert werden.    

B. "Warensortiment" oder nur "Sortiment" bezeichnet alle vom Verkäufer angebotenen Waren, gleich in welcher Form - Kataloge, Online-Shops, Broschüren, Newsletter usw.    

C. „Kaufvertrag“ oder nur „Vertrag“ bezeichnet eine Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer über den Verkauf und die Lieferung von Waren, deren integraler Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.     

D. „Auftragsantrag“ oder nur „Auftrag“ bezeichnet eine vom Käufer an den Verkäufer gerichtete Erklärung zum Kauf von Waren aus dem Sortiment. Die Bestellung ist Bestandteil des Vertrags.     

e. "Auftragsbestätigung" bedeutet die Bestätigung der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer in schriftlicher Form, auch in elektronischer Form, an die angegebene Adresse, Telefon, Fax oder E-Mail des Käufers.    

F. "Lager des Käufers" bezeichnet die Räumlichkeiten des Käufers, in die die Waren geliefert werden.    

g. "Lieferung" bezeichnet jede Lieferung der bestellten Ware durch den Verkäufer mit eigenem Transport und/oder durch einen Dritten auf Kosten des Verkäufers an das Lager des Käufers.   

h. "Verpackung" bezeichnet das primäre Mittel zur Erhaltung der Qualität der Waren, auf denen sich die Identifikationsmerkmale des Verkäufers widerspiegeln.     

i. „Höhere Gewalt“ bezeichnet ein zufälliges Ereignis oder höhere Gewalt, einschließlich Feuer, Arbeitsunfälle, Feindseligkeiten, Naturkatastrophen (Stürme, sintflutartige Regenfälle, Überschwemmungen, Hagel, Erdbeben, Vereisung, Dürre, Erdrutsche usw.), Embargos, Streiks, Aufstände und Rebellionen, Sabotage, Quarantäne, Aussetzung des Verkaufs von Waren und deren Rücknahme vom Markt, da sie gefährlich sind oder eine ernsthafte Gefahr für Leben und Gesundheit von Verbrauchern darstellen, oder Einfuhr-/Ausfuhrverbote.     

J. "Grundlegende Anforderungen" sind die Anforderungen an die Waren, die in den vom Ministerrat nach dem Gesetz über technische Anforderungen an Produkte erlassenen Verordnungen vorgesehen sind.    

 

III. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN         

 

III.1. Bei Abschluss der Verträge wählen die Parteien für die Zahlung des Preises eine der folgenden Möglichkeiten:      

a. Option 1: Zahlung des Gesamtpreises bei Auftragsbestätigung;    

b. Option 2: Zahlung des Gesamtpreises innerhalb einer bestimmten Frist nach Lieferung (im Folgenden "Zahlungsaufschub"). 

III.2. Die Zahlung des Vertragspreises erfolgt per Banküberweisung auf das vom Verkäufer angegebene Konto.     

III.3. Die Parteien können zusätzliche Rabatte auf den Preis der Verträge vereinbaren, die schriftlich gültig sind.      

 

NS. AUFTRAG. EINEN VERTRAG UNTERSCHREIBEN          

 

IV.1. Der Käufer kann beim Verkäufer Waren bestellen:      

a. über die Website des Verkäufers,    

b. per E-Mail an die auf der Seite angegebene E-Mail-Adresse des Verkäufers,    

c. im Showroom des Verkäufers über ein Bestellformular.    

IV.2. Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Katalog des Verkäufers, in dem der Käufer die Art und Anzahl der von ihm bestellten Waren angibt, einem Bestellformular gleichgestellt.      

IV.3. Jede Bestellung muss Art, Code und Menge der bestellten Ware enthalten.      

IV.4. Der Kaufvertrag über die bestellte Ware gilt ab dem Tag als abgeschlossen, an dem der Verkäufer dem Käufer die Bestellung bzw. die Verfügbarkeit der bestellten Ware bestätigt hat.      

IV.5. Eine Bestellung zur Lieferung von Saisonware sowie der Ware aus dem Sortiment, für die dies vom Verkäufer im jeweiligen Katalog, Online-Shop, Prospekt oder Newsletter angegeben ist, sollte innerhalb von 6 Monaten im Voraus erfolgen.      

IV.6. Sofern der Käufer seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, läuft der Vertrag automatisch für denselben Zeitraum und zu denselben Bedingungen weiter, wenn keine der Parteien der anderen Partei spätestens 30 (dreißig) Tage nach Ablauf der Frist kündigt. Die Regel zur Verlängerung der Laufzeit unter den dafür vorgesehenen Bedingungen wird wiederholt angewendet.      

 

V. LIEFERBEDINGUNGEN            

V.1. Die Lieferfrist für verfügbare Waren beträgt bis zu 10 (zehn) Tage ab Vertragsschluss.        

V.2. Der Verkäufer teilt dem Käufer den Liefertermin innerhalb von 3 (drei) Werktagen ab Vertragsabschluss mit.        

V.3. Die Lieferung erfolgt direkt vom Verkäufer zum Lager des Käufers oder durch einen Dritten – ein Spediteur oder anderer Kurier (im Folgenden "Kurier" genannt).        

V.4. Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten des Verkäufers an das Lager des Käufers, wenn der Rechnungsbetrag für die Lieferung über BGN 200, inkl. MwSt. beträgt.        

V.5. Bei Lieferung der Ware stellt der Verkäufer oder der Kurier dem Käufer eine Rechnung über die Zahlung, die Bestandteil des Vertrages ist, sowie:        

a. Dokumente, die zur Rückverfolgung des Warenursprungs erforderlich sind;    

b. Dokumente, die erforderlich sind, um die Vertriebskette der Waren zu verfolgen;    

c. Zertifikate und technische Unterlagen, die zum Nachweis der Übereinstimmung der Waren mit den grundlegenden Anforderungen erforderlich sind;    

d. Gebrauchsanweisungen und Informationen über Gewährleistung, Ansprüche und Schadensersatz bei Rücknahme der Ware sowie alle sonstigen Unterlagen nach dem auf die Verträge anwendbaren Recht.     

V.6. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht mit Lieferung der Ware vom Verkäufer auf den Käufer über.        

V.7. In Fällen, in denen die Parteien Zahlungsaufschub gewählt haben, bleibt die Ware bis zur vollständigen Zahlung des Preises Eigentum des Verkäufers. Ungeachtet des Eigentumsübergangs geht das Risiko mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über.        

V.8. Der Verkäufer ist verpflichtet, Waren zu liefern, deren Resthaltbarkeit am Tag der Lieferung nicht weniger als 1/3 der Gesamthaltbarkeit beträgt.        

V.9. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware am Tag der Lieferung abzunehmen.        

V.10. Der Käufer ist verpflichtet, ein Lager bereitzustellen, in das die Waren geliefert werden, sowie die Maßnahmen zu ihrer Entladung und Annahme. Die Kosten für Entladung, Lagerung und Annahme der Ware gehen zu Lasten des Käufers.    

V.11. Die Auslieferung der Ware wird in einem Übergabeprotokoll festgehalten. In den Fällen, in denen die Lieferung durch einen Kurier erfolgt, entspricht das von ihm ausgestellte Dokument, das die Übergabe/Lieferung der Ware bescheinigt, dem Abnahme-Lieferprotokoll.    

V.12. Der Käufer ist verpflichtet, am Tag der Lieferung dafür zu sorgen, dass sich in seinem Lager ein von ihm benannter Vertreter befindet, der ordnungsgemäß zur Annahme der Ware bevollmächtigt ist und im Namen des Käufers die Rechnung und das Abnahmeprotokoll vom Kurier entgegennimmt. Der Vertreter des Käufers sollte über die entsprechende Vollmacht verfügen oder im Vertrag ausdrücklich angegeben werden.    

V.13. Bemerkungen über die Qualität oder Menge der gelieferten Ware oder sonstige Einwände des Käufers bezüglich der Ware und ihrer Verpackung ("ANSPRÜCHE") werden vom Verkäufer nur akzeptiert, wenn die zurückgesandte Ware unbeschädigt ist und sich in demselben Zustand befindet, in dem sie geliefert wurde und in intakten Kartons verpackt ist.    

V.14. Neben der Reklamation hat der Käufer das Recht zu verlangen, dass die Ware - vorbehaltlich der Reklamation - auf Kosten des Verkäufers durch eine andere gleicher Art und Qualität ersetzt oder vom Verkäufer zurückerstattet wird.    

V.15. Erklärt der Käufer seine Ansprüche nicht unverzüglich nach Erhalt der Ware und bei deren Prüfung, gilt die Lieferung als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel, die bei Erhalt der Ware nicht erkennbar waren.    

V.16. Erkennt der Verkäufer die Reklamation als berechtigt an, wird er die Ware auf seine Kosten innerhalb von 10 (zehn) Tagen umtauschen. Der Käufer kann statt des Ersatzes den Wert der Ware verlangen.    

V.17. Der Käufer übernimmt die volle Verantwortung für den Verkäufer und wird den Verkäufer vor allen Schäden, Ansprüchen, Haftungen, Verlusten oder Kosten (einschließlich aller Rechtsverfolgungskosten) entschädigen und schützen, die dem Verkäufer durch die Verpackung des Käufers entstehen oder entstanden sind.    

 

VI. GEWÄHRLEISTUNGSVORSCHRIFT          

VI.1. Der Verkäufer verpflichtet sich, Garantie- und Sachmängelleistungen für die von den Kunden des Käufers gekauften Waren zu erbringen, wenn diese der Sachmängelleistung unterliegen. Das Recht auf Garantieleistung kann ausgeübt werden, wenn der Käufer eine Originalrechnung oder eine Steuerquittung für das weiterverkaufte Produkt vorlegt.      

VI.2. Der Verkäufer übernimmt keine Garantien beim Weiterverkauf der Waren, mit Ausnahme derjenigen, die in den aktuellen Prospekten oder anderen Materialien des Verkäufers enthalten sind.      

VI.3. Für den Fall, dass der Käufer unter Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen eine Garantie einräumt, geht dies vollständig zu Lasten des Käufers und der Verkäufer ist dafür nicht verantwortlich. Darüber hinaus wird der Käufer den Verkäufer von allen Schäden freistellen, die sich aus Forderungen, Ansprüchen, Gerichtsverfahren, Verfahren, Schäden, Verpflichtungen, Kosten oder Verlusten jeglicher Art (einschließlich Anwaltskosten) im Zusammenhang mit einer solchen Präsentation oder Garantie ergeben.      

 

VII. MARKETING- UND VERKAUFSPOLITIK       

VII.1. Der Verkäufer informiert den Käufer mindestens 10 (zehn) Tage vor deren Beginn über bevorstehende Aktionen, Verkaufs- und andere Aktionsbedingungen.    

VII.2. Jegliche Werbung für die Waren, die der Käufer über jegliche Medien macht, wird in würdevoller Weise durchgeführt, die dem guten Willen und dem Ruf des Verkäufers zugutekommt, den höchsten Standards entspricht und die Marken nur in einer vom Verkäufer genehmigten Weise zeigt.     

VII.3. Der Käufer sollte dem Verkäufer Kopien oder Muster aller Anzeigen und Werbeaktionen zur Genehmigung senden. Der Käufer stimmt außerdem zu, Anzeigen oder Werbeaktionen zurückzuziehen, die der Verkäufer für unangemessen hält.    

VII.4. Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass alle Werbe- und Verkaufsförderungsmaterialien, die sich auf die Waren des Verkäufers beziehen oder die Warenzeichen des Verkäufers tragen, Eigentum des Verkäufers bleiben, der das volle und ausschließliche Eigentum an allen vorbehaltenen Urheberrechten daran behält. Die vom Käufer erhaltenen Werbestände des Verkäufers müssen auf Verlangen innerhalb von 30 (dreißig) Tagen zurückgegeben werden, und der Verkäufer ist nicht verpflichtet, seine Anfrage in irgendeiner Weise zu begründen.    

VII.5. Der Verkäufer kann nach eigenem Ermessen einen Marketingrabatt gewähren, um die mit der Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers verbundenen Kosten auszugleichen, und Einzelheiten zu diesem Marketingrabatt, falls vorhanden, müssen dem Käufer vom Verkäufer gesondert mitgeteilt werden. Es wird davon ausgegangen, dass der Verkäufer das Recht hat, einen solchen Marketingrabatt nach eigenem Ermessen mit einer sechzig (60) Tage im Voraus erfolgten schriftlichen Mitteilung an den Käufer zu ändern oder zu beenden.    

VII.6. Die Bestimmung der Verkaufs- und Marketingstrategien des Käufers sowie der Verkaufspreise für die Waren liegt in der Verantwortung des Käufers. Der Verkäufer kann dem Käufer eine Liste mit empfohlenen Preisen zur Verfügung stellen, sowie Beratungen zu Geschäftsprozessen, Verkaufsrichtlinien, -verfahren und -systemen, Marketingprogrammen und Werbeaktionen.    

VII.7. Die Parteien können eine einheitliche Marketing- und Werbestrategie vereinbaren, die in jedem einzelnen Vertrag ausdrücklich vereinbart werden sollte. Werbe- und Marketingkosten werden zwischen den Parteien für jede Kampagne vereinbart.    

VII.8. Bei Erreichen eines bestimmten Umsatzvolumens können die Parteien zusätzliche Prämien vereinbaren.    

 

VIII. ANDERE RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN    

VIII.1. Sollte eine Beratung über die Eigenschaften einer der Waren erforderlich sein, hat der Käufer das Recht, dies zu verlangen und der Verkäufer ist verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu klären.  

VIII.2. Besteht nach Angaben einer der Vertragsparteien ein Soll- oder Habensaldo, verpflichten sich die Vertragsparteien, die Abrechnungsdaten auf Verlangen dieser Vertragspartei, jedoch mindestens einmal jährlich, abzugleichen. Der Verkäufer wird seine Stellungnahme zu den vom Käufer übersandten Prüfberichten mit oder ohne Änderungen äußern/senden. Wenn der Käufer nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen auf das vom Verkäufer zugesandte Prüfdokument antwortet, werden die Daten des Verkäufers auf dem Dokument als korrekt angesehen.  

VIII.3. Alle Mitteilungen im Rahmen des Vertrags und die damit verbundene Korrespondenz, Anträge und sonstige Erklärungen zwischen den Parteien sollten schriftlich erfolgen, auch in elektronischer Form.  

 

IX. FOLGEN DER KÜNDIGUNG UND STORNIERUNG DER VERTRÄGE          

IX.1. Jede Partei hat das Recht, den Vertrag ihrerseits zu kündigen, falls die andere Partei gegen eine ihrer Bestimmungen verstößt und den Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über den Verstoß beseitigt.      

IX.2. Unabhängig des vorstehenden Punktes IX.1 hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag seinerseits zu kündigen:      

a. mit einer 30-tägigen Vorankündigung an den Käufer in den Fällen gemäß Art. X.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen;    

b. durch eine unverzügliche Mitteilung, falls der Käufer Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers an einen Dritten abtritt oder abzutreten versucht.    

IX.3. Der Verkäufer hat das Recht, den Vertrag mit einseitiger schriftlicher Mitteilung an den Käufer mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn er Kenntnis davon erlangt, dass sein spezifisches Produkt gefährlich ist oder eine ernsthafte Gefahr für Leben und Gesundheit des Verbrauchers darstellt und deren Rücknahme vom Markt erforderlich macht. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkauf einzustellen und alle Waren, auf die sich die Anzeige bezieht, unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Anzeige bezüglich gefährlicher Güter bzw eine ernsthafte Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Verbraucher vom Markt zu nehmen.      

IX.4. Die Kündigung oder Aufhebung der Verträge entbindet keine der Parteien vor einer solchen Kündigung von ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verpflichtung des Käufers, die durch Lieferaufträge des Käufers an die Verkäufer, und den Verkäufer für die gelieferten oder zu liefernden Waren gemäß den vor der vorzeitigen Beendigung angenommenen Bestellungen oder die Verpflichtung des Verkäufers zur Lieferung der Waren gemäß den angenommenen Bestellungen zu bezahlen oder jede Partei von ihrer Haftung für die Verletzung ihrer Verpflichtungen gemäß der Vertragsbedingungen, die vor der vorzeitigen Beendigung entstanden sind; noch wird es einer der Parteien das Recht nehmen, andere ihnen zur Verfügung stehende Rechtsmittel zu nutzen.      

IX.5. Die Aufhebung oder Beendigung der Verträge erlischt nicht jene Rechte und Pflichten der Parteien, die ihrer Natur nach bei Beendigung oder Aufhebung der Verträge in Kraft bleiben sollten.      

IX.6. Bei Beendigung/Aufhebung des Vertrages aus unbestimmtem Grund:      

a. alle Rechte, die der Verkäufer dem Käufer gewährt, gelten als sofort zurückgezogen, und der Käufer zahlt sofort alle fälligen und ausstehenden Beträge an den Verkäufer, auf jeden Fall innerhalb von zehn (10) Tagen ab dem Datum der Vertragsauflösung;    

b. der Käufer sollte dem Verkäufer unverzüglich alle vertraulichen Daten, Werbe- und Verkaufsförderungsmaterialien sowie alle anderen Materialien und Dokumente, die dem Käufer zur Verfügung gestellt wurden und die sich auf den Vertrag oder anderweitig auf die Aktivitäten des Verkäufers beziehen, zurückgeben;    

c. Der Verkäufer hat die Möglichkeit, aber nicht die Pflicht, vom Käufer eine der Waren zurückzukaufen, indem er dem Käufer einen Preis für diese Waren erstattet, jedoch unter der Voraussetzung, dass der Verkäufer jeden Betrag aufrechnen und vom Rückkaufpreis abziehen kann, der vom Käufer an den Verkäufer zahlbar und fällig ist, sowie alle Transportkosten und Abgaben im Zusammenhang mit der Lieferung dieser Waren an den Verkäufer;    

d. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer nicht für die rechtmäßige Beendigung des Vertrages für direkte, nachträgliche oder zufällige Schäden, für den Verlust zukünftiger Gewinne aus erwarteten Verkäufen oder aufgrund von Kosten, Investitionen, Mietverträgen oder Verpflichtungen im Zusammenhang mit Tätigkeiten, die sich aus dieser Vertragsbeendigung ergeben; und     

e. Liefert der Verkäufer dem Käufer nach Beendigung des Vertrages weiterhin Waren, gilt diese Lieferung nicht als Ablehnung der Kündigung/Stornierung oder als Verlängerung des Vertrages.    

 

X. VERANTWORTUNG            

X.1. Für den Fall, dass der Verkäufer dem Käufer mitteilt, dass die gelieferte Ware oder Teile davon beschlagnahmt oder auf andere Weise vom Markt genommen werden müssen, und dieser dies verweigert oder sonst nicht rechtzeitig tut, verpflichtet sich der Käufer, den Verkäufer für jegliche Verluste, Schäden oder Kosten, einschließlich Anwaltskosten, die dem Verkäufer aufgrund einer solchen Untätigkeit oder Weigerung entstehen, zu entschädigen.        

X.2. Der Verkäufer haftet nicht für den Ersatz von Schäden, die dem Käufer entstehen, wenn die Ausführung der Bestellung objektiv unmöglich geworden ist oder vom Verkäufer nicht zu vertreten ist.        

X.3. Bei Zahlungsverzug mit der Zahlung des Vertragspreises ganz oder teilweise schuldet der Käufer dem Verkäufer eine Verzugsstrafe in Höhe von 0,1 % (null Komma ein Prozent) des aufgelaufenen nicht bezahlten Betrags für jeden zusätzlichen Tag mit Verzug.        

X.4. Falls der Käufer mit der Zahlung des Vertragspreises ganz oder teilweise länger als 30 (dreißig) Kalendertage in Verzug ist, hat der Verkäufer das Recht, die Erfüllung nebst Verzugsstrafe zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und eine Vertragsstrafe wegen Nichterfüllung in Höhe von 20% (zwanzig Prozent) des Vertragspreises einzufordern.        

X.5. Alle vom Käufer an den Verkäufer fälligen Zahlungen, für die die Parteien keine Zahlungsbedingungen festgelegt haben, einschließlich Verlusten und Strafen, müssen innerhalb von 15 Tagen nach der entsprechenden Aufforderung des Verkäufers bezahlt werden.        

X.6. Für den Fall, dass der tatsächliche Schaden und der entgangene Gewinn des Verkäufers die in diesem Abschnitt vorgesehenen Strafen übersteigen, behält sich der Verkäufer das Recht vor, einen Anspruch auf die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebene Weise geltend zu machen.        

X.7. Hat der Käufer innerhalb von 30 Tagen keine Ansprüche in Bezug auf Menge, Preis, Qualität der Ware, Unversehrtheit usw. gestellt, gilt die Bestellung als ordnungsgemäß ausgeführt und die Rechnung als vom Käufer akzeptiert/bestätigt.    

 

XI. UMSTÄNDE HÖHERER GEWALT          

XI.1. Jede Partei wird von der Haftung für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung des Vertrages befreit, wenn sie auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist, die sie der anderen Partei schriftlich unter Angabe der Gründe mitgeteilt hat.      

XI.2. Die Partei, deren Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, ist verpflichtet, die andere Partei innerhalb von 3 (drei) Werktagen ab dem Tag, an dem die höhere Gewalt eingetreten ist, unter Vorlage einer von der bulgarischen Handelskammer ausgestellten Bescheinigung über die höhere Gewalt zu benachrichtigen.      

XI.3. Die Frist zur Erfüllung der Verpflichtung der Partei verlängert sich entsprechend um den Zeitraum, den diese Umstände andauern.      

XI.4. Im Falle höherer Gewalt von mehr als drei (3) Monaten hat jede Partei das Recht, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu kündigen.      

 

XII. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM       

XII.1. Der Verkäufer und seine Gegenparteien übertragen dem Käufer durch den Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen keinerlei Rechte an Marken, Patenten, Design und allen anderen geistigen Eigentumsrechten in irgendeiner Form.    

 

XIII. VERTRAULICHKEIT    

XIII.1. Die Parteien sind verpflichtet, die bei oder anlässlich des Abschlusses oder der Durchführung der Verträge erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Jede unbefugte Offenlegung vertraulicher Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Handelsinformationen, Geschäftsgeheimnisse, Preisvorschläge, Handelspraktiken und -pläne, Know-how sowie alle anderen Informationen, die in direktem Zusammenhang mit den Handelsaktivitäten der Parteien stehen, gilt als Verletzung der Geheimhaltungspflicht und Kündigungsgründe, da die säumige Partei der richtigen Partei Ersatz in Höhe des erlittenen Schadens und des entgangenen Gewinns schuldet.  

 

XIV. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN     

XIV.1. Die Parteien sind verpflichtet, die personenbezogenen Daten der Kunden und ihrer Mitarbeiter gemäß den Anforderungen der bulgarischen und europäischen Gesetzgebung zu verarbeiten, und sie sollten alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen und die erforderlichen Maßnahmen für eine angemessene und sichere Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten ergreifen.  

 

XV. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND       

XV.1. Die Vertragsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, werden durch das innerstaatliche Recht der Republik Bulgarien geregelt.    

XV.2. Alle Streitigkeiten über das Bestehen und Funktionieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Verträge, einschließlich Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten über die Gültigkeit, Auslegung, Beendigung, Erfüllung oder Nichterfüllung, werden an das CEIBG-Schiedsgericht mit einem von der benannten Einzelschiedsrichter verwiesen Verkäufer übertragen.    

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